Charity Podcast

#1 Johannes Lichdi über die Kriminalisierung von Seenotretter*innen

Axel

Das Rückführungsverbesserungsgesetz von Nancy Faeser

Das Gesetz passt perfekt in die Reihe der Asylrechtsverschärfungen. In der Öffentlichkeit diskutiert wird es seit zwei Monaten. Menschen, die Geflüchteten auf ihrem Weg helfen, werden kriminalisiert. Verpackt ist diese Tatsache so, dass es niemand bemerkt hätte. Hätte der unabhängige Jurist R.A. David Werdermann sie nicht ans Licht der Öffentlichkeit geholt…

Kurzer Exkurs ins Juristische:

 

Wie kommen Gesetze durch den Bundestag?

Das federführende Ministerium reicht „Formulierungshilfen“ an die Fraktionen aus. Es hofft so, seine Ideen ausreichend erläutert zu haben und den notwendigen Zuspruch zu bekommen. 

 

So gab es auch eine zu §96 Aufenthaltsgesetz. Ein kleiner Buchstabe a) soll entfernt werden. Dieser kleine Buchstabe schrieb bisher fest, dass solidarische Hilfe straffrei ist. Jetzt soll sie es nicht mehr sein. Frau Faeser bestreitet dies in Bezug auf die Seenotretter:innen.

 

Machen sich Seenotretter:innen und andere Helfende strafbar?

 

Wie werden Straftaten bewertet? Das passiert in vier Stufen:

1. Objektive Bewertung: Liegt eine Straftat vor? Wenn ja, laufen alle weiteren Stufen ab.

2. Subjektive Bewertung: Wollte die Straftäter:in das Ergebnis der Straftat wirklich so?

3. Die Ebene der Rechtfertigung: Hier werden Tat, die Umstände, die dazu geführt haben sowie das Ergebnis der Tat gegeneinander abgewogen.

4. Der Richterspruch

 

Frau Faeser meint, dass sich ja in Stufe 3 alles relativiert und die Unschuld festgestellt wird. Sie setzt Seenotretter:innen wissentlich erst einmal der Strafverfolgung aus. Es passiert nämlich Folgendes:

• Ab dem Moment, in dem eine Richter:in der Meinung ist, dass eine Straftat vorliegt, setzen Ermittlungen ein. Das sind Befragungen im Umfeld, Wohnungsdurchsuchungen, Auswertungen von Handy und elektronischen Geräten. Der Datensammelwut der Behörden sind Tür und Tor geöffnet.

• Der betroffene Mensch und sein Umfeld sind der Justiz ausgeliefert mit allen Konsequenzen für das Leben. Über den Hass, dem die Menschen in aktuellen Situation ausgeliefert sind, reden wir noch gar nicht.

 

Fazit:

Das Gesetz dient dazu, dem vielstimmigen „Pegidachor“ vom „Absaufen“ gegen den §34 unseres Strafgesetzbuches, der das Grenzregime gegen die Gefahr von Leib und Leben abwägt, eine gute juristische Chance zu geben. Menschen, die Menschen auf der Flucht vor Not, Krieg und Verfolgung helfen, sollen als Kriminelle behandelt werden.

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